Bewertet wird der Anbau von nektar- oder pollenliefernden Gemüsepflanzen, welche bis zur Blüte kultiviert werden. Angerechnet werden nur Kulturen im Freiland und in nicht-geschlossenen Systemen. Die Maßnahme kann bei folgenden Kulturen angewandt werden: Tomaten, Paprika, Aubergine, Physalis, Gurke, Kürbis, Melone, Zucchini, Erbsen, Bohnen, Erdbeeren, Spargel und Gemüse sowie Kräuter in der Saatgutvermehrung. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Gemüsebaufläche.
0,7 Punkte je 1 % Gemüsebaufläche. Begrenzung auf 30 Punkte.
Gesamte Gemüsebaufläche