Anbau von pilzwiderstandsfähigen Sorten und damit einhergehender Verzicht/Reduktion des Pflanzenschutzes und Reduktion der Arbeitsdurchgänge. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Strauchbeerenfläche.
0,3 Punkte je 1 % der Strauchbeerenfläche. Es werden immer auch Bruchteile und das Vielfache berechnet.