Eine Hälfte der Baumstreifen einer Anlage wird bis frühestens fünf Tage vor der Blüte der jeweiligen Kultur nicht bearbeitet. Im weiteren Verlauf der Kulturführung gibt es keine weiteren Einschränkungen. Ausgenommen von dieser Maßnahme sind Pfirsiche, Nektarinen und Aprikosen. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Obstbaufläche.
0,2 Punkte je 1 % der Obstbaufläche.
Gesamte Obstbaufläche, außer Pfirsiche, Nektarinen und Aprikosen
Möglichkeit zur Umsetzung der Maßnahme nutzen, falls im jeweiligen Jahr mit der Witterung vereinbar. Bodenfeuchte und die Notwendigkeit der Stickstoffmobilisierung berücksichtigen. Vereinbarkeit mit den Betriebsabläufen prüfen.
Weitere Informationen: https://biodiv-oekoobstbau.de/wp-content/uploads/2023/01/steckbrief-s26.pdf
Ist mit "Verzicht auf Bearbeitung der Baumstreifen" Hacken oder Mulchen gemeint?
Es ist jegliche Bearbeitung gemeint, d. h. weder Hacken noch Mulchen bis 5 Tage vor der Blüte der Obstbäume.