Bewertet wird der Verzicht auf Mulchen in jeder zweiten begrünten Rebgasse bei einem Arbeitsdurchgang. Die anderen Rebgassen können frühestens zwei Wochen nach dem ersten Durchgang gemulcht werden. Der Aufwuchs kann weiterhin gewalzt werden. Flächen, die als "Alternierendes Mulchen" (W4) gewertet werden, dürfen nicht auch noch bei „Verzicht auf Mulchen“ (W3) angegeben werden. Die Bewertung erfolgt gemessen am Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Weinbaufläche.
0,15 Punkte je 1 % Weinbaufläche.
Gesamte Weinbaufläche
Förderung von Insekten, Fluchtmöglichkeit und Beibehaltung des Blühangebotes auf den benachbarten Streifen