G7.1 - Ökologische Aufwertung von Freiflächen um überdachte Produktionsflächen
Definition
Bewertet wird die ökologische Aufwertung der Freiflächen um überdachte Produktionsflächen. Die Maßnahme kann durch Selbstbegrünung oder durch die Aussaat einer Mischung mit mindestens fünf Blühpflanzenarten umgesetzt werden. Zur Pflege darf maximal drei Mal pro Jahr gemäht oder gemulcht werden. Es ist keine Bodenbearbeitung erlaubt. Die ökologisch aufgewertete Fläche um die überdachte Produktionsfläche muss mindestens 1 m breit sein. Bei einer größeren Vielfalt an Blühpflanzen und angepasster Bewirtschaftung kann die Maßnahme ggf. G7.2 zugeordnet werden. Zur Berechnung wird die Fläche im Biodiversitäts-Rechner in Quadratmeter angegeben. Die Bewertung erfolgt gemessen am Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Gemüsebaufläche.
Bepunktung
5 Punkte pro 1 % Gemüsebaufläche. Begrenzung auf 75 Punkte.
Geeignete Standorte
Freiflächen um überdachte Produktionsflächen
Wem nützt es?
- Nahrung und Rückzugsort für Niederwild und Vögel
- Überwinterungsmöglichkeiten für Insekten im Boden und auch oberhalb des Bodens im Pflanzengeflecht (Schmetterlingsraupen) oder in Halmen (einige Wildbienenarten)
- Bei Vorkommen von Blütenpflanzen: Nektar und Pollen für Insekten
Tipps und Umsetzungsideen
- Teilflächen sollten über den Winter stehen gelassen werden. So werden Überwinterungsmöglichkeiten für Insekten im Boden und auch oberhalb des Bodens im Pflanzengeflecht (Schmetterlingsraupen) oder in Halmen (einige Wildbienenarten) geschaffen.
- Die Schnitthöhe sollte oberhalb von 12 cm über dem Boden liegen. Ein hoher Schnitt schont Amphibien und bietet im Anschluss an die Mahd weiterhin auch Deckung und Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung.
Häufige Fragen
Wichtige Dokumente und Anleitungen