Bei der Mahd wird kein Mähaufbereiter verwendet. Es muss eine Mahd stattfinden, bei der das Mahdgut abgetragen wird; Mulchen ist nicht zulässig. Die Bewertung bezieht sich auf den prozentualen Anteil am gesamten geschnittenen Jahresaufwuchs.
Prozentualer Anteil am Jahresaufwuchs, der durch Schnittnutzung gewonnen wird:
0-5 % = 0 Punkte
5,1-25 % = 4 Punkte
25,1-50 % = 8 Punkte
50,1-75 % = 13 Punkte
75,1-95 % =17 Punkte
95,1-100 % = 20 Punkte
Wiesen und Mähweiden. Insbesondere Flächen mit vielen Blütenpflanzen, etwa auf mageren bis mittleren Standorten, da hier viele Insekten vorkommen