GL7 - Verzicht auf Mähaufbereiter

Definition

Bei der Mahd wird kein Mähaufbereiter verwendet. Es muss eine Mahd stattfinden, bei der das Mahdgut abgetragen wird; Mulchen ist nicht zulässig. Die Bewertung bezieht sich auf den prozentualen Anteil am gesamten geschnittenen Jahresaufwuchs.


Bepunktung

Prozentualer Anteil am Jahresaufwuchs, der durch Schnittnutzung gewonnen wird:

0-5 % = 0 Punkte
5,1-25 % = 4 Punkte
25,1-50 % = 8 Punkte
50,1-75 % = 13 Punkte
75,1-95 % =17 Punkte
95,1-100 % = 20 Punkte


Geeignete Standorte

Wiesen und Mähweiden. Insbesondere Flächen mit vielen Blütenpflanzen, etwa auf mageren bis mittleren Standorten, da hier viele Insekten vorkommen.


Wem nützt es?

Die Walzen bzw. Rotoren von Mähaufbereitern töten einen Großteil der Insekten und weitere Kleintiere im Mähgut. Der Verzicht auf einen Mähaufbereiter schont Insekten (z. B. Heuschrecken, Schmetterlingsraupen und Wildbienen), Amphibien und Gelege von Bodenbrütern bei der Mahd.


Tipps und Umsetzungsideen

Wenn ein Lohnunternehmen mit der Mahd beauftragt wird, kann man dort nachfragen, ob sich ein Mähaufbereiter am eingesetzten Mähwerk befindet und ob es auch möglich wäre, ein Mähwerk ohne Aufbereiter zu verwenden.


Häufige Fragen

Was ist ein Mähaufbereiter?

Ein Mähaufbereiter ist oftmals auf Scheibenmähwerke aufgebaut und behandelt Schnittgut mechanisch, um die Trocknung zu beschleunigen. Durch Knicken oder Quetschen wird die verdunstungshemmende Wachsschicht der Pflanzen beschädigt.