GL7 - Verzicht auf Mähaufbereiter

Definition

Bei der Mahd wird kein Mähaufbereiter verwendet. Es muss eine Mahd stattfinden, bei der das Mahdgut abgetragen wird; Mulchen ist nicht zulässig. Die Bewertung bezieht sich auf den prozentualen Anteil am gesamten geschnittenen Jahresaufwuchs.


Bepunktung

Prozentualer Anteil am Jahresaufwuchs, der durch Schnittnutzung gewonnen wird:

0-5 % = 0 Punkte
5,1-25 % = 4 Punkte
25,1-50 % = 8 Punkte
50,1-75 % = 13 Punkte
75,1-95 % =17 Punkte
95,1-100 % = 20 Punkte


Geeignete Standorte

Wiesen und Mähweiden. Insbesondere Flächen mit vielen Blütenpflanzen, etwa auf mageren bis mittleren Standorten, da hier viele Insekten vorkommen


Wem nützt es?
  • Schonung von Insekten bei der Mahd (z. B. Heuschrecken, Schmetterlingsraupen und Wildbienen)
  • Schonung von Amphibien, Gelegen von Bodenbrütern

Tipps und Umsetzungsideen

Häufige Fragen

Wichtige Dokumente und Anleitungen