Bewertet wird die ökologische Aufwertung des Vorgewendes oder der Beregnungs- und Erntegassen durch Aussaat einer Mischung mit mindestens fünf Blühpflanzenarten oder durch Selbstbegrünung. Der Aufwuchs muss stehengelassen werden, bis die Hauptblüte erreicht wird. Es darf maximal dreimal pro Jahr gemäht oder gemulcht werden. Es ist keine Bodenbearbeitung (außer zur Neueinsaat) erlaubt. Zur Berechnung wird die Fläche im Biodiversitäts-Rechner in Quadratmeter angegeben.Die Bewertung erfolgt gemessen am Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Gemüsebaufläche.
2 Punkte pro 1 % Gemüsebaufläche. Begrenzung auf 75 Punkte.
Vorgewende, Beregnungs* und Erntegassen