Bewertet werden angesäte einjährige Blühstreifen in der Fahrgassenmitte. Es müssen mindestens zehn verschiedene blühende Arten in der Mischung enthalten sein. Falls eine Pflege erfolgt, dann ab dem Einsetzen der Hauptblüte alternierend, sodass in jeder zweiten Gasse die Hauptblüte zwischen Mai und August erreicht wird. Der Streifen muss mind. 0,4 m breit sein. Bei Steinobst gilt, dass ab dem Einsetzen eines Befallsrisikos durch die Kirschessigfliege bis zur Ernte beliebig häufig gepflegt werden darf. Nach der Ernte muss der Streifen aber wieder die Hauptblüte erreichen. Ein entsprechendes Pflegegerät muss nachweisbar sein. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Obstbaufläche.
0,4 Punkte je 1 % der Obstbaufläche.
Gesamte Obstbaufläche
Für die Anlage des Blühstreifens:
Altanlage: Mindestens 2 mal fräsen, Einsaat mit Sämaschine oder per Hand, je nach Saatgutmischung anwalzen. Bei Ansaaten in eine Neuanlage fallen keine zusätzlichen Maschinenkosten an.
Bezugsquellen für Blühmischungen:
Weitere Informationen: https://biodiv-oekoobstbau.de/wp-content/uploads/2023/01/steckbrief-s15.pdf und https://biodiv-oekoobstbau.de/wp-content/uploads/2023/01/steckbrief-s16.pdf