BS15 - Mehrjährige Blühstreifen am Rand der Anlage oder im Vorgewände
Definition
Bewertet werden mehrjährige Blühstreifen am Rand der Baumschulfläche. Zur Anlage des Blühstreifens muss eine mehrjährige Mischung ausgesät werden, die mindestens 10 Arten enthält. Der Streifen muss mindestens 0,5 m breit sein. Er darf frühestens ab dem 15. März des übernächsten Jahres umgebrochen werden. Die Pflege ist grundsätzlich erlaubt aber auf einmal jährlich zu beschränken. Zur Berechnung wird die Fläche im Biodiversitäts-Rechner in Quadratmeter angegeben. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Baumschulfläche.
Bepunktung
8 Punkte je 1 % der Baumschulfläche.
Geeignete Standorte
Am Rand der Baumschulflächen
Wem nützt es?
- Förderung von heimischen Blütenpflanzen, die durch die geringe Schnitthäufigkeit Samen ausbilden können
- In mehrjährige Blühstreifen können auch Pflanzen zur Blüte kommen, die erst im zweiten Jahr auskeimen
- Nektar und Pollen für Wildbienen, Schmetterlinge und andere Insektenarten
- Eine höhere Zahl unterschiedlicher Blütenpflanzen bietet mehr Insektenarten Nahrung
- Bestimmte heimische Pflanzenarten sind die Voraussetzung für das Vorkommen von spezialisierten und selteneren Insektenarten
- Je nach Pflanzenart: Nektar und Pollen für Nützlinge, die Schädlinge regulieren (etwa Florfliegen oder Schwebfliegen)
- Überwinterungsmöglichkeiten für Insekten
- Nahrung und Rückzugsort für Vögel und Niederwild
Tipps und Umsetzungsideen
- ggf. Nagermanagement beachten: Mauskontrolle nach den Pflegeterminen durchführen.
- Idealweise wird insektenschonend gemäht (bsp. mit Balkenmäher/Handmahd). Zur Förderung der Pflanzenvielfat nach der Mahd das Mahdgut ein bis zwei Tage liegen lassen und anschließend entfernen.
- Es ist sinnvoll, Mitarbeitende entsprechend zu schulen.
- Um das Abmulchen durch Anrainer / städtische Arbeiter zu verhindern, am besten Erklärschilder im Streifen aufstellen.
Häufige Fragen
Wichtige Dokumente und Anleitungen