Bewertet wird die Förderung typischer Weinbergspflanzen wie Traubenhyazinthe, Weinbergs-Lauch oder Acker-Gelbstern. Diese Maßnahme ist nur auf Flächen anwendbar, auf denen aktuell oder in den letzten zehn Jahren Bestände von wilden Zwiebelpflanzen beobachtet wurden. Eine Neuausbringung dieser Pflanzen wird nicht angerechnet. Eine Bodenbearbeitung darf höchstens oberflächlich durchgeführt werden. Auf Mulchen oder Walzen muss mindestens bis zur Blüte der Zwiebelpflanzen verzichtet werden. Angerechnet werden Schläge, auf denen mindestens zehn Exemplare vorkommen. Die Bewertung erfolgt gemessen am Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Weinbaufläche.
Zur Ermittlung der Punktzahl wird die bepflanzte Fläche in m² durch die gesamte Weinbaufläche geteilt und mal 2,5 genommen. Eine bepflanzte Fläche von 20 m² je ha ergibt also 50 Punkte. Begrenzung auf 50 Punkte.
Weinbauflächen mit dem Vorkommen von typsichen Weinbergs-Zwiebelpflanzen