Bewertet wird die Haltung von seltenen Haustierrassen. Angerechnet werden Rassen, welche in der Roten Liste der Nutztierrassen der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) in den Kategorien I bis IV aufgeführt sind (siehe wichtige Dokumente und Anleitungen).
Für folgende Arten gelten Mindestbestände mit einer Mindestanzahl an männlichen und weiblichen Tieren (Die Anzahl männlicher Tiere ist zuerst genannt, die Anzahl der weiblichen Tiere als zweites): Hühner (1, 4), Enten und Gänse (1, 1), Puten (1, 2) und Kaninchen (1, 2). Bei Bienen müssen mindestens drei Völker gehalten werden. Für die übrigen Tierarten gelten keine Mindestbestände. Die Bewertung erfolgt gemessen an der Anzahl der Rassen.
Je Rasse 2 Punkte. Begrenzung auf 10 Punkte. Die Summe der Punkte aus den Maßnahmen GB9.1, GB9.2 und GB9.3 sind insgesamt auf 30 begrenzt.
Erhalt der Vielfalt der Nutztierrassen