O12 - Extensiv gepflegter Altgrasstreifen (auf Kulturfläche in der Anlage, aber nicht zwischen den Fahrgassen)
Definition
Bewertet werden extensiv gepflegte Altgrasstreifen am Rand der Anlage auf Obstbauflächen. Es darf einmal pro Jahr gemäht oder gemulcht werden. Der Streifen muss mindestens 0,5 m breit sein. Zur Berechnung wird die Fläche im Biodiversitäts-Rechner in Quadratmeter angegeben. Die Bewertung erfolgt gemessen am Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Obstbaufläche.
Bepunktung
3,5 Punkte je 1 % der Obstbaufläche. Begrenzung auf 50 Punkte.
Geeignete Standorte
Für Standorte mit geringer Wüchsigkeit (auf mageren Böden) am Rand der Obstbauflächen.
Wem nützt es?
- Förderung von Blütenpflanzen, die durch die geringe Schnitthäufigkeit Samen ausbilden können
- Nektar und Pollen für Insekten
- Überwinterungsmöglichkeiten für Insekten
- Nahrung und Rückzugsraum für Vögel und Niederwild
Tipps und Umsetzungsideen
- Idealerweise insektenschonend Mähen (bsp. mit Balkenmäher/Handmahd). Zur Förderung der Pflanzenvielfalt nach der Mahd das Mahdgut ein bis zwei Tage liegen lassen und anschließend entfernen.
- Nagermanagment beachten: Mauskontrolle nach den Pflegeterminen durchführen.
- Es ist sinnvoll, die Mitarbeitenden entsprechend zu schulen.
- Um das Abmulchen durch Anrainer / städtische Arbeiter zu verhindern, am besten Erklärschilder im Streifen aufstellen.
- Die Schnitthöhe sollte bei 12 cm über dem Boden liegen. Ein hoher Schnitt schont Amphibien und bietet im Anschluss an die Mahd auch weiterhin Deckung und Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung.
Weitere Informationen: https://biodiv-oekoobstbau.de/wp-content/uploads/2023/01/steckbrief-s19.pdf
Häufige Fragen
Wichtige Dokumente und Anleitungen