W7 - Reduktion der Arbeitsdurchgänge
Definition
Die Begrünung darf maximal zwei Mal während der Vegetationsperiode (01. April bis 30. September) gepflegt werden. Zwischen den beiden Arbeitsgängen müssen mindestens sechs Wochen liegen. Die Bewertung erfolgt gemessen am Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Weinbaufläche.
Bepunktung
0,3 Punkte je 1 % Weinbaufläche.
Geeignete Standorte
Gesamte Weinbaufläche
Wem nützt es?
- Nektar und Pollen für Insekten durch blühende Pflanzen
- Förderung von krautigen Blütenpflanzen, welche mit ausreichender Zeit Samen bilden können
- Störungsarmer Lebensraum für Vögel und Kleinsäuger
Tipps und Umsetzungsideen
Häufige Fragen
Wichtige Dokumente und Anleitungen