W7 - Reduktion der Arbeitsdurchgänge

Definition

Die Begrünung darf maximal zwei Mal während der Vegetationsperiode (01. April bis 30. September) gepflegt werden. Zwischen den beiden Arbeitsgängen müssen mindestens sechs Wochen liegen. Die Bewertung erfolgt gemessen am Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Weinbaufläche.


Bepunktung

0,3 Punkte je 1 % Weinbaufläche.


Geeignete Standorte

Gesamte Weinbaufläche


Wem nützt es?
  • Nektar und Pollen für Insekten durch blühende Pflanzen
  • Förderung von krautigen Blütenpflanzen, welche mit ausreichender Zeit Samen bilden können
  • Störungsarmer Lebensraum für Vögel und Kleinsäuger

Tipps und Umsetzungsideen

Häufige Fragen

Wichtige Dokumente und Anleitungen