Keine Bepflanzung auf einem Streifen im Inneren der Anlage. Abstand zwischen den angrenzenden Pflanzreihen mind. 5 m. Angabe der Brache-Fläche mit 1 m Abstand zu den angrenzenden Pflanzreihen. Die Fläche darf befahren und für den Transport verwendet werden (Rückegasse). Mindestens einmal pro Jahr pflegen, um eine Verbuschung zu verhindern. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten KUP-Fläche.
6 Punkte je 1 % der KUP-Fläche