SB12 - Extensive Grasstreifen am Rand der Anlage

Definition

Bewertet werden extensiv gepflegte Grasstreifen am Rand der Beerenobst-Anlage. Es sind zwei Schnitte vorgesehen: Der erste Mahd- oder Mulchdurchgang findet im Zeitraum von 15. Mai bis 15. Juni statt. Ein zweites Mal wird im September geschnitten. Bei schwacher Wüchsigkeit des Grasstreifens kann der zweite Schnitt auch weggelassen werden, dann wird die Maßnahme SB13 zugeordnet. Der Streifen muss mindestens 0,5 m breit sein. Zur Berechnung wird die Fläche im Biodiversitäts-Rechner in Quadratmeter angegeben. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Strauchbeerenfläche.


Bepunktung

3 Punkte je 1 % der Strauchbeerenfläche. Begrenzung auf 50 Punkte.


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Häufige Fragen

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