Eine Hälfte der Pflanzstreifen einer Anlage wird bis frühestens am 15. April bearbeitet, um die Blüte der Frühblüher zu gewährleisten. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Strauchbeerenfläche.
0,2 Punkte je 1 % der Strauchbeerenfläche.
Ist mit "Verzicht auf Bearbeitung der Baumstreifen" Hacken oder Mulchen gemeint?
Es ist jegliche Bearbeitung gemeint, d. h. weder Hacken noch Mulchen bis 5 Tage vor der Blüte der Obstbäume.