SB6 - Partielle Bearbeitung der Pflanzstreifen (halbseitig) frühestens Mitte April

Definition

Eine Hälfte der Pflanzstreifen einer Anlage wird bis frühestens am 15. April bearbeitet, um die Blüte der Frühblüher zu gewährleisten. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Strauchbeerenfläche.


Bepunktung

0,2 Punkte je 1 % der Strauchbeerenfläche.


Geeignete Standorte

Wem nützt es?

Tipps und Umsetzungsideen

Häufige Fragen

Ist mit "Verzicht auf Bearbeitung der Baumstreifen" Hacken oder Mulchen gemeint?

Es ist jegliche Bearbeitung gemeint, d. h. weder Hacken noch Mulchen bis 5 Tage vor der Blüte der Obstbäume.


Wichtige Dokumente und Anleitungen