Bewertet wird die Anlage einer Blühfläche vor Neupflanzung einer Anlage. Die Blühfläche muss mindestens eine Vegetationsperiode ohne Obstbau bestehen. Angerechnet wird die Aussaat einer Mischung mit mindestens 10 Blühpflanzenarten. Es sind maximal zwei Pflegenutzungen erlaubt. Die Pflanzen müssen stehen gelassen werden bis sie die Hauptblüte erreichen. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Obstbaufläche.
2 Punkte je 1 % der Obstbaufläche.
Gesamte Obstbaufläche
Möglicher Brutplatz für bedrohte Wiesenvögel (am Boden brütende Arten wie Feldlerche, Braunkehlchen, Rebhuhn), falls eine ausreichende Ruhezeit von 8 Wochen am Stück in der Kernbrutzeit zwischen dem 15. April und dem 31. Juli eingehalten wird.
Bei Einsaat einer Mischung:
ggf. Tiefenlockerung je nach Bodenzustand. Saatbettbereitung mit Kreiselegge, dann einsäen. Einjährige Mischungen vor der Pflanzung abmulchen und in den Boden einarbeiten. Soll die Mischung mehrjährig stehenbleiben, jeweils im Herbst mulchen.
Bezugsquellen für Blühmischungen:
Möglicherweise ist nach der Brachephase ein Gangsystem von Mäusen entstanden, welches vor der Pflanzung zerstört werden sollte.
Weitere Informationen: https://biodiv-oekoobstbau.de/wp-content/uploads/2023/01/steckbrief-s27.pdf