Bewertet werden besonders hochwertige mehrjährige Blühstreifen am Rand der Beerenobst-Anlage. Zur Anlage des Blühstreifens muss eine mehrjährige Mischung ausgesät werden, die mindestens 15 Blühpflanzenarten und mind. 30% Regiosaatgut enthält. Der Streifen muss mindestens 0,5 m breit sein. Er darf frühestens ab dem 15. März des übernächsten Jahres umgebrochen werden. Die Pflege ist grundsätzlich erlaubt aber auf einmal jährlich zu beschränken. Die Pflege darf nicht zwischen dem 15. Oktober und dem 15. März vorgenommen werden (Frühjahrspflege). Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Strauchbeerenfläche.
10 Punkte je 1 % der Strauchbeerenfläche. Begrenzung auf 50 Punkte.