O15 - Mehrjähriger Blühstreifen mit Regiosaatgut und Frühjahrspflege (auf Kulturfläche in der Anlage, aber nicht zwischen den Fahrgassen)

Definition

Bewertet werden mehrjährige Blühstreifen am Rand der Anlage auf Obstbauflächen. Zur Anlage muss eine mehrjährige Mischung ausgesät werden, die mindestens 15 Arten enthält. 30 % der Mischung muss aus Regionssaatgut bestehen. Der Streifen muss mindestens 0,5 m breit sein. Er darf frühestens ab dem 15. März des übernächsten Jahres umgebrochen werden. Die Pflege ist grundsätzlich erlaubt aber auf einmal jährlich zu beschränken. Die Pflege darf nicht zwischen dem 15. Oktober und dem 15. März vorgenommen werden. Zur Berechnung wird die Fläche im Biodiversitäts-Rechner in Quadratmeter angegeben. Die Bewertung erfolgt gemessen am Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Obstbaufläche.


Bepunktung

10 Punkte je 1 % der Obstbaufläche. Begrenzung auf 50 Punkte.


Geeignete Standorte

Am Rand der Obstbauflächen


Wem nützt es?
  • Förderung von heimischen Blütenpflanzen, die durch die geringe Schnitthäufigkeit Samen ausbilden können
  • In mehrjährige Blühstreifen können auch Pflanzen zur Blüte kommen, die erst im zweiten Jahr auskeimen
  • Nektar und Pollen für Wildbienen, Schmetterlinge und andere Insektenarten
  • Eine höhere Zahl unterschiedlicher Blütenpflanzen bietet mehr Insektenarten Nahrung
  • Bestimmte heimische Pflanzenarten sind die Voraussetzung für das Vorkommen von spezialisierten und selteneren Insektenarten
  • Je nach Pflanzenart: Nektar und Pollen für Nützlinge, die Schädlinge regulieren (etwa Florfliegen oder Schwebfliegen)
  • Überwinterungsmöglichkeiten für Insekten im Boden und auch oberhalb des Bodens im Pflanzengeflecht (Schmetterlingsraupen) oder in Halmen (einige Wildbienenarten)
  • Nahrung und Rückzugsort für Vögel und Niederwild

Tipps und Umsetzungsideen
  • Nagermanagement beachten: Mauskontrolle nach den Pflegeterminen durchführen.
  • Idealweise wird insektenschonend gemäht (bsp. mit Balkenmäher/Handmahd). Zur Förderung der Pflanzenvielfat nach der Mahd das Mahdgut ein bis zwei Tage liegen lassen und anschließend entfernen.
  • Es ist sinnvoll, Mitarbeitende entsprechend zu schulen.
  • Um das Abmulchen durch Anrainer / städtische Arbeiter zu verhindern, am besten Erklärschilder im Streifen aufstellen.

Für die Anlage des Blühstreifens:

Altanlage: Mindestens 2 mal fräsen, Einsaat mit Sämaschine oder per Hand, anwalzen. Bei Ansaaten in eine Neuanlage fallen keine zusätzlichen Maschinenkosten an.

Bezugsquellen für Blühmischungen:

Weitere Informationen: https://biodiv-oekoobstbau.de/wp-content/uploads/2023/01/steckbrief-s18.pdf


Häufige Fragen

Wichtige Dokumente und Anleitungen