W2 - Verzicht auf Bodenbearbeitung

Definition

Bewertet wird der Verzicht auf jegliche Art der intensiven Bodenbearbeitung (etwa eggen, grubbern oder pflügen inklusive der Nutzung von Spatenmaschinen oder Kreiseleggen) in den Rebgassen und im Vorgewende. Maßnahmen zur oberflächlichen Bodenlockerung sind weiterhin möglich. Bei alternierender Bodenbearbeitung werden für die Hälfte der Fläche Punkte vergeben. Die Bewertung erfolgt gemessen am Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Weinbaufläche.


Bepunktung

0,25 Punkte je 1 % Weinbaufläche.


Geeignete Standorte

Gesamte Weinbaufläche


Wem nützt es?
  • Schonung der Rebgassenbegrünung
  • Erhalt des Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraums für Insekten

Tipps und Umsetzungsideen

Häufige Fragen

Wichtige Dokumente und Anleitungen