Bewertet wird die Pflanzung von Frühblühern. Folgende Zwiebelpflanzen werden angerechnet: Traubenhyanzinthe (Muscari neglectum oder botryoides), Krokus (Crocus spec. z.B. Crocus tommasinianus), Märzenbecher (Leucojum vernum) und Zweiblättriger Blaustern (Scilla bifolia). Eine Fläche gilt als bepflanzt, wenn in einem Bereich von 20 m² je Hektar mit mindestens 10 Zwiebeln pro m² vorkommen. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Obstbaufläche.
Zur Ermittlung der Punktzahl wird die bepflanzte Fläche in m² durch die gesamte Obstbaufläche geteilt und mal 2,5 genommen. Eine bepflanzte Fläche von 20 m² je ha ergibt also 50 Punkte. Begrenzung auf 50 Punkte.
Gesamte Obstbaufläche
Weitere Informationen: https://biodiv-oekoobstbau.de/wp-content/uploads/2023/01/steckbrief-s25.pdf