BS7 - Schauflächen
Definition
Bepunktet werden Flächen, die der Präsentation der Betriebserzeugnisse dienen und nur nachrangig für die Produktion genutzt werden (Stecklinge schneiden möglich).
Die Flächen müssen:
- Langfristig erhalten bleiben (min. 5 Jahre)
- Im gewachsenen Boden stehen
- Kleinteilig mit verschiedenen Pflanzenarten bepflanzt sein
- Selten gestört werden
Privatgärten zählen nicht dazu. Wenn die Elemente schon bei den Strukturelementen angegeben wurden, können sie hier nicht angerechnet werden.
Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Baumschulfläche.
Bepunktung
5 Punkte je 1 % Baumschulfläche.
Begrenzung auf 50 Punkte.
Geeignete Standorte
Flächen Nahe des Verkaufs, die für Kunden leicht zu erreichen und zu begehen sind.
Wem nützt es?
Empfehlungen zur Gestaltung eines Schaugartens aus Naturschutz-Sicht:
- Präsentation möglichst vieler heimischer Wildpflanzenarten, als Nahrungsgrundlage für heimische Insekten.
- Zur Beschattung heimische Wildgehölze anpflanzen.
- Integration von Strukturelementen wie Trockensteinmauern, Totholzelementen und kleinen Gewässern mit standorttypischer Bepflanzung (Gewässer am besten ohne Fische, um Amphibien zu schützen).
- Schaffung unterschiedlicher Standortbedingungen (trocken/feucht; sonnig/schattig) mit standorttypischer Bepflanzung.
- Anbringung von Nisthilfen für Insekten und Vögel (auch zu pädagogischen Zwecken).
- ggf. Anbringung von Informationstafeln (zur Erklärung bestimmter Biodiversitäts-Maßnahmen).
- Möglichst keine vollständige Versieglung von Wegen.
- Zur Bodenbedeckung falls möglich, auf Folie verzichten und ersatzweise Rindenmulch/Kies/Schotter o. Ä. verwenden.
Häufige Fragen
Wichtige Dokumente und Anleitungen