GL12 - Düngung mit Festmist

Definition

Es müssen mindestens 10 % der gesamten Grünlandfläche regelmäßig mit Festmist gedüngt werden. Als Festmist gilt Mist von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden. Eine zusätzliche Gülledüngung ist grundsätzlich möglich. Mist von Hühnern ist hier nicht anrechenbar. Die Bewertung erfolgt pauschal.


Bepunktung

Pauschal 5 Punkte.


Geeignete Standorte

Gesamtes Grünland, falls eine Düngung zulässig ist


Wem nützt es?
  • Förderung der Pflanzenvielfalt: Durch die langsamere Freisetzung der Nährstoffe aus Festmist, ist die Düngewirkung bei gleicher Nährstoffmenge weniger stark als bei Gülle. Dadurch profitieren nicht nur einseitig Pflanzen, die Nährstoffe schnell und effizient in Wachstum umsetzen können, sondern eine größere Vielfalt an Pflanzenarten.
  • Geringerer Nährstoffaustrag, somit Schonung von Wasserkörpern (und darin lebenden Pflanzen- und Tierarten)

Tipps und Umsetzungsideen

Häufige Fragen

Warum wird die Düngung mit Hühnermist nicht angerechnet?

Um die Pflanzenvielfalt im Grünland zu fördern, sollten möglichst wenig schnell verfügbare Nährstoffe eingetragen werden. Hühnermist enthält im Vergleich zum Festmist der anderen Tierarten eine hohe Stickstoff-Verfügbarkeit und zusätzlich hohe Phosphor-Gehalte. Im Vergleich: Pflanzenverfügbarer N in kg/m³ bzw. t Grünland: Bei Hühner-/Hähnchenmist: 7,6, bei Rindern: 1,4; Nährstoff-Gehalt P2O5 in kg/t: Hühner-/Hähnchenmist: 12,5; Rinder: 2,9.


Wichtige Dokumente und Anleitungen