Es müssen mindestens 10 % der gesamten Grünlandfläche regelmäßig mit Festmist gedüngt werden. Als Festmist gilt Mist von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden. Eine zusätzliche Gülledüngung ist grundsätzlich möglich. Mist von Hühnern ist hier nicht anrechenbar. Die Bewertung erfolgt pauschal.
Pauschal 5 Punkte.
Gesamtes Grünland, falls eine Düngung zulässig ist
Warum wird die Düngung mit Hühnermist nicht angerechnet?
Um die Pflanzenvielfalt im Grünland zu fördern, sollten möglichst wenig schnell verfügbare Nährstoffe eingetragen werden. Hühnermist enthält im Vergleich zum Festmist der anderen Tierarten eine hohe Stickstoff-Verfügbarkeit und zusätzlich hohe Phosphor-Gehalte. Im Vergleich: Pflanzenverfügbarer N in kg/m³ bzw. t Grünland: Bei Hühner-/Hähnchenmist: 7,6, bei Rindern: 1,4; Nährstoff-Gehalt P2O5 in kg/t: Hühner-/Hähnchenmist: 12,5; Rinder: 2,9.