Bewertet wird die ökologische Aufwertung der Freiflächen im unmittelbaren Außenbereich überdachter Produktionsflächen und Betriebsgebäuden. Die Maßnahme kann durch Selbstbegrünung oder durch die Aussaat einer Mischung mit mindestens fünf Blühpflanzenarten umgesetzt werden. Die Fläche muss mind. 1 m breit sein. Zur Pflege darf maximal drei Mal pro Jahr gemäht oder gemulcht werden. Es ist keine Bodenbearbeitung erlaubt. Bei einer größeren Vielfalt an Blühpflanzen und angepasster Bewirtschaftung kann die Maßnahme ggf. T10.2 zugeordnet werden. Zur Berechnung wird die Fläche im Biodiversitäts-Rechner in Quadratmeter angegeben. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Topfkultur- und Schnittblumenfläche.
5 Punkte pro 1 % Produktionsfläche. Begrenzung auf 75 Punkte.
Freiflächen um überdachte Produktionsflächen. Möglichst eine starke Beschattung der aufgerteten Fläche vermeiden.