T10.1 - Ökologische Aufwertung von Freiflächen im Außenbereich überdachter Produktionsflächen und Betriebsgebäuden

Definition

Bewertet wird die ökologische Aufwertung der Freiflächen im unmittelbaren Außenbereich überdachter Produktionsflächen und Betriebsgebäuden. Die Maßnahme kann durch Selbstbegrünung oder durch die Aussaat einer Mischung mit mindestens fünf Blühpflanzenarten umgesetzt werden. Die Fläche muss mind. 1 m breit sein. Zur Pflege darf maximal drei Mal pro Jahr gemäht oder gemulcht werden. Es ist keine Bodenbearbeitung erlaubt. Bei einer größeren Vielfalt an Blühpflanzen und angepasster Bewirtschaftung kann die Maßnahme ggf. T10.2 zugeordnet werden. Zur Berechnung wird die Fläche im Biodiversitäts-Rechner in Quadratmeter angegeben. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Topfkultur- und Schnittblumenfläche.


Bepunktung

5 Punkte pro 1 % Produktionsfläche. Begrenzung auf 75 Punkte.


Geeignete Standorte

Freiflächen um überdachte Produktionsflächen. Möglichst eine starke Beschattung der aufgerteten Fläche vermeiden.


Wem nützt es?
  • Nahrung und Rückzugsort für Niederwild und Vögel
  • Überwinterungsmöglichkeiten für Insekten im Boden und auch oberhalb des Bodens im Pflanzengeflecht (Schmetterlingsraupen) oder in Halmen (einige Wildbienenarten)
  • Bei Vorkommen von Blütenpflanzen: Nektar und Pollen für Insekten

Tipps und Umsetzungsideen
  • Die Schnitthöhe sollte oberhalb von 12 cm über dem Boden liegen. Der hohe Schnitt schont Amphibien und bietet im Anschluss an die Mahd weiterhin auch Deckung und Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung.

Häufige Fragen

Wichtige Dokumente und Anleitungen