G11 - Monoblühflächen

Definition

Bewertet wird die Aussaat von blühenden Pflanzen. Es kann sich hierbei auch um nur eine Pflanzenart handeln (z.B. Buchweizen). Der Aufwuchs muss stehen gelassen werden bis die Pflanzen die Hauptblüte erreichen. Alternativ kann auch pauschal eine Standdauer von mindestens 12 Wochen angerechnet werden. Der Blühstreifen bzw. -fläche muss mindestens 1 m breit sein. Für Blühstreifen im Inneren von Gewächshäusern gilt, dass sie angerechnet werden können, wenn die Gewächshäuser regelmäßig tagsüber für längere Zeit offen sind. Diese Maßnahme kann nicht gleichzeitig als Gründüngung (G1 und G2) angerechnet werden. Ab 10 Pflanzenarten wird die Maßnahme G12 zugeordnet. Diese Maßnahme wird in Abhängigkeit der Kultur entweder zum Acker- oder Gemüsebaukatalog gezählt. Blühflächen, die einen ganzen Schlag umfassen, werden bei Gemischtbetrieben (Gemüse + Acker) zum Ackerbaukatalog gezählt. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Gemüsebaufläche.


Bepunktung

3 Punkte pro 1 % Gemüsebaufläche.


Geeignete Standorte

Alle Gemüsebauflächen. Starke Beschattung vermeiden (durch südseitigen Wald).


Wem nützt es?
  • Nektar und Pollen für Insekten
  • Nahrung und Rückzugsort für Vögel und Niederwild

Tipps und Umsetzungsideen

Bitte beachten: Falls Sie auf der betreffenden Fläche Maßnahmen im Rahmen von Förderprogrammen umsetzen, gehen die dort geltenden Vorschriften vor. Prüfen Sie, ob sich die Regelungen mit der hier geltenden Definition vereinbaren lassen.

  • Je breiter der Blühstreifen desto besser, um Vögeln und Kleinsäugern Schutz zu bieten
  • Blühflächen mit längeren Standzeiten haben ein höheres Potenzial zur Förderung der Artenvielfalt. Entsprechende Mischungen enthalten meistens mehr Pflanzenarten und bieten Nahrung für eine größere Zahl heimischer Insektenarten. Auch im Winter stellen sie Lebensräume für Feldvögel und Insekten dar und entwickeln insgesamt einen höheren Strukturreichtum.

Zusammensetzung der Mischung:

  • Saatgutmischungen speziell für „Blühstreifen“, „Buntbrachen“ oder „Wildäsung“ im Handel erhältlich. Je mehr Pflanzenarten desto besser.
  • Mischungen für einjährige Blühstreifen enthalten meistens hauptsächlich Kulturpflanzen. Diese sollten nektar- und pollenreich sein und ungefüllte Blüten besitzen.
  • Öko-zertifiziertes Saatgut ist vorgeschrieben. Achten Sie daher darauf, dass entweder alle in der Mischung enthaltenen Arten öko-zertifiziert sind oder dass Sie einen Nichtverfügbarkeits-Nachweis für einzelne Arten bzw. eine Ausnahmegenehmigung vorlegen können (weitere Informationen unter OrganicXseeds).
  • Mischungen mit einjährigen regio-zertifizierten Wildpflanzenarten sind aus Naturschutzsicht zu empfehlen, allerdings nicht flächendeckend verfügbar. Da es sich um Wildpflanzen handelt, gibt es für Regio-Saatgut aktuell keine Öko-Zertifizierung. Für Regio-Saatgut besteht aber eine allgemeine Genehmigung. Das notwendige Dokument zum Nachweis der Nichtverfügbarkeit und zur Dokumentation ist über OrganicXSeeds zu beziehen.
  • Anbieter von Blühstreifenmischungen sind viele Saatgutunternehmen, 100 % ökologisch zertifiziertes Saatgut für einjährige Blühstreifen bieten beispielsweise Bingenheimer Saatgut und Camena an.
  • Es ist empfehlenswert, eine an den Standort angepasste Mischung auswählen und die enthaltenen Arten auf Fruchtfolgeverträglichkeit zu prüfen.

Funktionelle Blühstreifen zur Nützlingsförderung:

Funktionellen Blühstreifen bieten schädlingsregulierenden Nützlingen Alternativbeute, Pollen und Nektar (nicht alle Entwicklungsformen der Nützlinge ernähren sich von Schädlingen). Einige Nützlinge brauchen dabei Blütenpflanzen, deren Blütenstruktur einfach zu erreichenden Nektar bereitstellt. Im besten Fall bleiben die auch über den Winter stehen, sodass sie den Nützlingen auch Überwinterungsmöglichkeiten bieten. Um ihre Wirkung zu entfalten, sollten sich die Streifen in direkter Nähe zu den Zielkulturen befinden.

  • Beispiele für Blühpflanzenarten, die verschiedene Nützlinge fördern:
    • Einjährige Pflanzenarten: Dill, Kornblume, Buchweizen, Gelbsenf, Ringelblume, Mohn
    • Zweijährige Pflanzenarten: Wilde Möhre, Färberkamille
  • Im Handel erhältliche, maßgeschneiderte Blühmischungen zur Nützlingsförderung in Kohlkulturen:
    • „Hannover-Mischung“ (9 Pflanzenarten) für Rosenkohl
    • „Nützlinge Kohlanbau“ (FiBL): 4 Pflanzenarten zur Förderung von Parasitoiden

Anlage:

  • Bereiten Sie ein feinkrümeliges, gut abgesetztes Saatbeet (auf Flächen mit hohem Beikrautdruck: Intensive mechanische Bearbeitung vorab und erhöhte Saatdichte. Mischungen mit Kulturpflanzen wie Buchweizen, Phacelia bilden einen schnell bodenbedeckenden Bestand und unterdrücken Beikräuter.)
  • Sähen Sie die Blühmischung möglichst oberflächlich ein (je nach Mischung, Angaben des Herstellers beachten). Die Mischung kann für eine gleichmäßigere Verteilung auf der Fläche mit Schrot gestreckt werden.
  • Falls möglich, nicht zu dicht aussäen, um am Boden lebenden Arten Bewegungsfreiheit zu bieten.
  • Anwalzen fördert den Bodenschluss und die Keimung.
  • Einsaat-Zeitpunkt variabel je nach Standort, Witterung und Saatgutmischung. Bei einjährigen Blühstreifen meist bis spätestens Mitte April, damit die Pflanzen noch zur Blüte kommen. Angaben des Herstellers beachten.

Pflege:

  • Bei starkem Auftreten von unerwünschten Beikräutern/Ausfallgetreide kann ein Schröpfschnitt sehr sinnvoll sein (nach dem Auflaufen der Blühmischung, aber vor der Samenreife der unerwünschten Arten). Ein höher gestelltes Mähwerk schont die Jungpflanzen der Blühmischung.

Weiterführende Informationen:


Häufige Fragen

Wichtige Dokumente und Anleitungen