Bewertet wird der Anbau von Blumen zum Selberpflücken oder von Schnittblumen. Der prozentuale Anteil an pollen- oder nektartragenden Blütenpflanzen auf der Blumenfläche muss größer als 50 % sein. Folgende Blumen können angerechnet werden, wenn sie ungefüllte Blüten aufweisen: Chrysanthemen, Wilde Tulpen, Dahlien, Ringelblumen, Zinnien, Kornblumen, Malven, Nelken, Tagetes, Iris, Lilien, Sonnenhut, Pfingstrosen und Sonnenblumen (mit Pollen). Nicht anrechenbar sind unter anderem folgende Blumen: Garten-Tulpen, Gladiolen, Narzissen, Gerbera, Sonnenblumen (ohne Pollen). Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Gemüsebaufläche.
1 Punkt je 1 % Gemüsebaufläche.
Gesamte Gemüsebaufläche