GL10 - Pflege und Erhalt von naturschutzfachlich besonders wertvollem Grünland

Definition

Voraussetzung ist die extensive Bewirtschaftung der Fläche. Darüber hinaus zählen als "Biotopgrünland" oder naturschutzfach besonders wertvolles Grünland alle Flächen, die in eine der folgenden Kategorien eingestuft sind:

  • Die Fläche gehört zu den geschützten Biotopen nach dem jeweiligen Landesgesetz und ist in einem guten Erhaltungszustand. Beispielsweise liegt eine Einstufung als Trockenrasen, Niedermoor oder Magerwiese vor.
  • Die Fläche ist einem FFH-Lebensraumtyp zugeordnet (etwa extensive Flachland-Mähwiese). Die alleinige Lage in einem FFH- oder Naturschutzgebiet reicht nicht aus.
  • Je nach Definition in den Agrarumweltmaßnahmen (AUM) der Länder gilt die Fläche als artenreiches Grünland.
  • Die Fläche erfüllt die Kriterien des „High Nature Value-Farmland-Indikators“.

Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Grünlandfläche.


Bepunktung

4 Punkte je 1 % der Grünlandfläche.


Geeignete Standorte

Flächen, die bereits als "Biotopgrünland" eingestuft sind. I. d. R. magere, ertragsschwache Flächen. Vorhandensein umliegender artenreicher Flächen ist hilfreich.


Wem nützt es?

Erhalt von Flächen, auf denen nachgewiesenermaßen eine hohe Vielfalt an teilweise seltenen Pflanzen- und Tierarten vorkommen.


Tipps und Umsetzungsideen

Um herauszufinden, ob eine oder mehrere Ihrer Grünlandflächen die Kriterien für die Einstufung als Biotopgrünland erfüllt, sind geeignete Ansprechpartner i. d. R. die unteren Naturschutzbehörden auf Kreisebene.


Häufige Fragen

Zählt Kennarten-Grünland (Öko-Regelung 5) bei dieser Maßnahme?

Nein, das Vorkommen von 4 Kennarten reicht nicht aus bei der Maßnahme GL10. Hier geht es um besonders artenreiche Grünlandflächen. Die Kennarten-Flächen können Sie bei GL10.1 eintragen.

Kann die Maßnahme GL10 (Biotop-Grünland) und GL10.1 (Kennarten-Grünland) für die gleiche Fläche angerechnet werden?

Nein, es ist für eine Fläche nur GL10 oder GL10.1 anrechenbar, da es sich bei GL10 um die naturschutzfachlich hochwertigere Maßnahmenvariante handelt. Wenn die Fläche die Kriterien beider Maßnahmen erfüllt, ist daher die Angabe der Fläche bei GL10 sinnvoller.

Wie kann ich die Pflanzenvielfalt auf meinen Grünlandflächen fördern?

Je nach Stickstoffbodenvorrat - also bei nährstffreichen, ertragreichen, intensiv genutzten Flächen - kann eine Aushagerung durch den Verzicht auf N-Düngung bei gleichbleibender Schnitthäufigkeit und Abtragen des Mahdguts notwendig sein, um ausreichend Licht in den Bestand zu bringen und so eine höhere Pflanzenvielfalt zu erzeugen. Die notwendige Dauer dieser Aushagerung hängt vom Einzelfall der Fläche und dem gewünschten Ergebnis ab und kann mehrere Jahre dauern. Ausreichend Lichteinfall sollte erreicht sein, wenn die Erntemenge auf unter 70 dt/ha gesunken ist.

  1. Extensivierung der Fläche:

    • Schrittweise Reduktion der Schnitthäufigkeit
    • Reduktion der Düngergaben, insbesondere N-Düngung. Dabei Verzicht auf Düngemittel mit hohen Mengen und schnellverfügbaren Nährstoffen wie Gülle, gelegentliche Düngung mit Festmist ist sinnvoll. Max. 60 kg N/ha.
    • Es sollte keine abrupte Extensivierung stattfinden. Das kann Problempflanzen fördern und die Futterqualität durch Verfilzung verringern (Vermehrung von minderwertigen Gräsern wie gewöhnliches Rispengras und Giftpflanzen)
  2. Auf bereits extensiv bewirtschafteten Flächen kommen es zuweilen auch vor, dass sich die erwünschte Pflanzenvielfalt nicht einstellt. Dann ist das Samenpotenzial im Boden und in der Umgebung erschöpft. Eine Lösung ist es, Pflanzensamen einzubringen beispielsweise durch