GL10 - Pflege und Erhalt von Biotopgrünland durch angepasste Nutzung
Definition
Voraussetzung ist die extensive Bewirtschaftung der Fläche entsprechend der Maßnahmen GL1, GL2 und GL3. Darüber hinaus zählen als Biotopgrünland alle Flächen, die in eine der folgenden Kategorien eingestuft sind:
- Die Fläche gehört zu den geschützten Biotopen nach dem jeweiligen Landesgesetz und ist in einem guten Erhaltungszustand. Beispielsweise liegt eine Einstufung als Trockenrasen, Niedermoor oder Magerwiese vor.
- Die Fläche ist einem FFH-Lebensraumtyp zugeordnet (etwa extensive Flachland-Mähwiese). Die alleinige Lage in einem FFH- oder Naturschutzgebiet reicht nicht aus.
- Je nach Definition in den Agrarumweltmaßnahmen (AUM) der Länder gilt die Fläche als artenreiches Grünland.
- Die Fläche erfüllt die Kriterien des „High Nature Value-Farmland-Indikators“.
Um herauszufinden, ob eine oder mehrere Ihrer Grünlandflächen die Kriterien für die Einstufung als Biotopgrünland erfüllt, sind geeignete Ansprechpartner i. d. R. die unteren Naturschutzbehörden auf Kreisebene.
Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Grünlandfläche.
Bepunktung
4 Punkte je 1 % der Grünlandfläche.
Geeignete Standorte
Flächen mit der Einstufung Biotopgrünland
Wem nützt es?
Erhalt von Flächen, auf denen nachgewiesenermaßen eine hohe Vielfalt an teilweise seltenen Pflanzen- und Tierarten vorkommen
Tipps und Umsetzungsideen
Häufige Fragen
- Zählt Kennarten-Grünland (Öko-Regelung 5) bei dieser Maßnahme?
Nein, das Vorkommen von 4 Kennarten reicht nicht aus bei der Maßnahme GL10. Hier geht es um besonders artenreiche Grünlandflächen. Ab nächsten Jahr (2024) wird es eine zusätzliche Maßnahme für Kennarten-Grünland geben.
Wichtige Dokumente und Anleitungen
Weiterführende Informationen zum High Nature Value-Farmland-Indikator (HNV): https://www.bfn.de/sites/default/files/2022-07/Erfassungsanleitung_HNV_bf_pac21_barrierefrei.pdf