O7 - Baumstreifenbearbeitung frühestens kurz vor der Blüte der jeweiligen Kultur

Definition

Alle Baumstreifen einer Anlage werden frühestens fünf Tage vor der Blüte der jeweiligen Kultur das erste Mal im Jahr bearbeitet. Im weiteren Verlauf der Kulturführung gibt es keine weiteren Einschränkungen. Ausgenommen von dieser Maßnahme sind Pfirsiche, Nektarinen und Aprikosen. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Obstbaufläche.


Bepunktung

0,3 Punkte je 1 % der Obstbaufläche.


Geeignete Standorte

Gesamte Obstbaufläche, außer Pfirsiche, Nektarinen und Aprikosen


Wem nützt es?
  • Förderung von Frühblühern wie Ehrenpreis, Hornkraut und rote Tabnessel
  • Pollen- und Nektarangebot für Insekten
  • Überwinterungsmöglichkeiten für Insekten

Tipps und Umsetzungsideen

Möglichkeit zur Umsetzung der Maßnahme nutzen, falls im jeweiligen Jahr mit der Witterung vereinbar. Bodenfeuchte und die Notwendigkeit der Stickstoffmobilisierung berücksichtigen. Vereinbarkeit mit den Betriebsabläufen prüfen.

Weitere Informationen: https://biodiv-oekoobstbau.de/wp-content/uploads/2023/01/steckbrief-s26.pdf


Häufige Fragen

Ist mit "Verzicht auf Bearbeitung der Baumstreifen" Hacken oder Mulchen gemeint?

Es ist jegliche Bearbeitung gemeint, d. h. weder Hacken noch Mulchen bis 5 Tage vor der Blüte der Obstbäume.


Wichtige Dokumente und Anleitungen