Flächen, die während einer Vegetationsperiode (von März bis September) nicht in Bewirtschaftung stehen. Es sind max. 2 Pflegenutzungen zulässig. Die Anrechnung dieser Maßnahme ist nur in Kombination mit der Basis-Brache (BS8) möglich. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Baumschulfläche.
1 Punkt je 1% Baumschulfläche