Gewertet werden Strauchbeerenflächen, die im Pflanzstreifen unter den Sträuchern auf Bändchengewebe verzichten. Diese Maßnahme kann nicht in Anlagen für Industriestrauchbeeren angerechnet werden. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Strauchbeerenfläche.
0,2 Punkte je 1 % der Strauchbeerenfläche.