GL6 - Kein Schleppen und Walzen von 1. April bis 15. August

Definition

Zwischen dem 1. April und dem 15. August wird auf Schleppen und Walzen verzichtet. In diesem Zeitraum ist eine Verwendung von Walzen, Schleppgeräten wie beispielsweise Autoreifen und Metallringen, Striegeln oder Wieseneggen nicht zulässig. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Grünlandfläche.


Bepunktung

0,1 Punkte je 1 % Grünlandfläche.


Geeignete Standorte

Gesamtes Grünland


Wem nützt es?
  • Förderung von am Boden brütenden Feld- und Wiesenvögeln wie Feldlerche, Wiesenpieper und Kiebitz, da so ihre Nester geschont werden
  • Schonung von Amphibien und am Boden lebenden Insekten

Tipps und Umsetzungsideen

Häufige Fragen

Wichtige Dokumente und Anleitungen