Zwischen dem 1. April und dem 15. August wird auf Schleppen und Walzen verzichtet. In diesem Zeitraum ist eine Verwendung von Walzen, Schleppgeräten wie beispielsweise Autoreifen und Metallringen, Striegeln oder Wieseneggen nicht zulässig. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Grünlandfläche.
0,1 Punkte je 1 % Grünlandfläche.
Gesamtes Grünland