Gleichzeitiger Anbau von mindestens zwei Druschfrüchten in Mischung. Es zählen dabei nur die Kulturen, die gedroschen werden (Untersaaten werden beispielsweise nicht dazu gezählt). Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Ackerfläche.
0,5 Punkte je 1 % Ackerfläche.
Gesamte Ackerfläche