A18 - Gemengeanbau

Definition

Gleichzeitiger Anbau von mindestens zwei Druschfrüchten in Mischung. Es zählen dabei nur die Kulturen, die gedroschen werden (Untersaaten werden beispielsweise nicht dazu gezählt). Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Ackerfläche.


Bepunktung

0,5 Punkte je 1 % Ackerfläche.


Geeignete Standorte

Gesamte Ackerfläche


Wem nützt es?
  • Enthält das Gemenge blühenden Kulturen, werden Nektar und Pollen für Insekten angeboten
  • Strukturvielfalt fördert verschiedene Lebensräume

Tipps und Umsetzungsideen

Häufige Fragen

Wichtige Dokumente und Anleitungen