GL4 - Stehenlassen von Reststreifen und -flächen

Definition

Bei jeder Mahd müssen mindestens 2 % der Schlagfläche in Form von Reststreifen oder Restflächen stehen gelassen werden. Diese Bereiche können bei der nächsten Nutzung entfernt werden, wenn wieder zwei Prozent des Aufwuchses an anderer Stelle stehen gelassen werden. Ab dem 15. August darf auf Reststreifen verzichtet werden, bzw. der Streifen zu Pflege entfernt werden. Flächen, die für die Futternutzung über einen Zeitraum von drei Wochen gemäht werden, dürfen hier ebenfalls angerechnet werden (Grünfüttern). Alle Grünlandflächen, auf welchen mindestens 2 % Reststreifen stehengelassen werden, zählen in die Maßnahme.

Beispiel: Ein Betrieb hat insgesamt 10 ha Grünland, das sich in zwei Schläge mit je 5 ha aufteilt. Auf dem einen Schlag werden bei jeder Mahd 1.000 m² stehen gelassen (2 % der Schlagfläche). Auf dem anderen Schlag sind es nur 500 m² (1 % des Schlags). Bei dieser Maßnahme kann also der erste Schlag mit 5 ha angerechnet werden.

Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil dieser Grünlandflächen zur gesamten Grünlandfläche.


Bepunktung

0,2 Punkte je 1 % Grünlandfläche.


Geeignete Standorte

Wiesen und Mähweiden.

  • Sonnige Lage für die Förderung von blütenbesuchenden Insekten
  • Flächen mit Vorkommen von Problemarten wie Acker-Kratzdistel, Riesen-Bärenklau oder Jakobs-Kreuzkraut sind eher ungeeignet, da sie im Reststreifen aussamen können.
  • Ideale Lage - ob am Rand der Fläche oder Innen - richtet sich nach den Zielarten und den Standortbedingungen. Ab einer Schlagbreite von 100 m ist es sinnvoll im Inneren der Fläche Reststreifen zu belassen zur Förderung von Offenlandarten, die Gehölzränder meiden.

Wem nützt es?
  • Fluchtmöglichkeit für Insekten und Niederwild bei der Mahd
  • Deckung und Nahrung auch nach der Mahd für Insekten, Niederwild, Amphibien und Jungvögel am Boden brütender Vogelarten
  • Förderung von krautigen Blütenpflanzen, welche mit ausreichender Zeit Samen bilden können

Tipps und Umsetzungsideen
  • Breite der Reststreifen: Mindestens 3 m, je breiter desto besser!
    • Von schmaleren Streifen profitieren vor allem Insekten
    • Breitere Streifen ab ca. 10 m bieten auch Wiesenvögeln Rückzugs- und Brutmöglichkeiten
  • Aus naturschutzfachlicher Sicht besonders gewinnbringend ist die Mosaik- oder Staffelmahd, insbesondere bei großen Schlägen. Hier werden nur Teilflächen bei einem Mahddurchgang gemäht und ca. 2-3 Wochen später weitere Abschnitte. So bleiben Nahrungsquellen und Rückzugsmöglichkeiten erhalten, bis auf den früher gemähten Abschnitten schon wieder ein ausreichend hoher Bewuchs steht. Anzumerken ist, dass aus arbeitswirtschaftlichen und witterungsbedingten Gründen ist die Umsetzbarkeit der Mosaik- oder Staffelmahd für viele Betriebe eingeschränkt ist.
  • Altgrasstreifen, die auch über den Winter stehen gelassen werden, bieten vielen Wildtieren Überwinterungsmöglichkeiten. Es besteht eine Fördermöglichkeit über die Öko-Regelung 1d. Hinweis: Achten Sie auf die Vorgaben zur Mindestbewirtschaftung.
  • Beispiel für das Belassen von Reststreifen auf einem Schlag: Beispiel%20Reststreifen

Häufige Fragen

Was genau ist unter Reststreifen zu verstehen?

Reststreifen sind temporäre Streifen innerhalb des normal genutzten Grünlands, welche daraus entstehen, dass Sie bei einzelnen Mahdvorgängen ausgelassen werden bevor sie dann wieder in die normale Nutzung rückgeführt werden. Dauerhafte Saumstrukturen am Rand der Fläche und entlang von Hecken oder Waldrändern oder Uferrandstreifen zählen zu den Strukturelementen können bei GB1 angerechnet werden.

Ist im Biodiversitäts-Rechner die Fläche des Reststreifens anzugeben oder die Fläche des Schlags, auf dem sich der Reststreifen befindet?

Es kann die Fläche des gesamten Schlags angegeben werden, wenn auf mindestens 2% der Schlagfläche Reststreifen belassen werden.