SB11.2 - Anker- und Lückenpflanzen in hoher Dichte

Definition

Bewertet wird die Pflanzung von Halbsträuchern/Stauden (z.B. kleinwüchsige Ginster/Weiden, Oregano, Thymian, Eisenkraut, Heidekraut) in den Beerenobstreihen und an den Reihenenden (sogenannte Ankerpflanzen). Angerechnet werden jene Bewirtschaftungseinheiten, welche mindestens 40 Ankerpflanzen pro Hektar aufweisen. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Strauchbeerenfläche.


Bepunktung

0,45 Punkte je 1 % der Strauchbeerenfläche.


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Häufige Fragen

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