Bewertet wird die besonders wertvolle ökologische Aufwertung der Freiflächen um oder in den Gassen der Dauerkulturen (z. B. Rhabarber oder Spargel). Die Maßnahme kann durch die Aussaat einer Mischung erfolgen, die mind. fünfzehn Blühpflanzenarten und 30 % Regiosaatgut enthält. Eine Selbstbegrünung ist ebenfalls möglich, wenn auf der Fläche mindestens fünfzehn Blühpflanzen wachsen. Es darf maximal zweimal im Jahr gemäht werden. Das Mähgut muss abgetragen werden. Es ist keine Bodenbearbeitung (außer zur Neuansaat) erlaubt. Zur Berechnung wird die Fläche im Biodiversitäts-Rechner in Quadratmeter angegeben. Die Bewertung erfolgt gemessen am Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Gemüsebaufläche.
5 Punkte pro 1 % Gemüsebaufläche. Begrenzung auf 75 Punkte.
Dauerkulturflächen
Die Schnitthöhe sollte oberhalb von 12 cm über dem Boden liegen. Ein hoher Schnitt schont Amphibien und bietet im Anschluss an die Mahd weiterhin auch Deckung und Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung.