Bewertet wird die Begrünung von Flächen vor der Neubepflanzung einer Anlage. Die Fläche muss mindestens eine Vegetationsperiode nicht in der Bewirtschaftung stehen. Angerechnet wird sowohl die Aussaat einer beliebigen Mischung als auch eine Selbstbegrünung. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Strauchbeerenfläche.
1 Punkt je 1 % der Strauchbeerenfläche.