Bei der Bodenheuerzeugung verbleit der Aufwuchs zum Trocknen auf der der jeweiligen Fläche. Abseits der Flächen getrocknetes Heu (z.B. in Trocknungsanlagen) zählt hier nicht. Maßnahme gilt auch beim zweiten und weiteren Schnitten (Öhmd, Grummet). Die Bewertung bezieht sich auf den prozentualen Anteil am gesamten geschnittenen Jahresaufwuchs.
Prozentualer Anteil am Jahresaufwuchs, der durch Schnittnutzung gewonnen wird:
0-5 % = 0 Punkte
5,1-25 % = 4 Punkte
25,1-50 % = 8 Punkte
50,1-75 % = 13 Punkte
75,1-95 % =17 Punkte
95,1-100 % = 20 Punkte
Wiesen und Mähweiden auf trockenen Standorten. Insbesondere Flächen mit vielen Blütenpflanzen, etwa auf mageren bis mittleren Standorten.
Förderung von Blütenpflanzen, die sich noch nach dem Schnitt auf den Flächen versamen können