Bei der Bodenheuerzeugung verbleit der Aufwuchs zum Trocknen auf der der jeweiligen Fläche. Abseits der Flächen getrocknetes Heu (z.B. in Trocknungsanlagen) zählt hier nicht. Maßnahme gilt auch beim zweiten und weiteren Schnitten (Öhmd, Grummet). Die Bewertung bezieht sich auf den prozentualen Anteil am gesamten geschnittenen Jahresaufwuchs.
Prozentualer Anteil am Jahresaufwuchs, der durch Schnittnutzung gewonnen wird:
0-5 % = 0 Punkte
5,1-25 % = 4 Punkte
25,1-50 % = 8 Punkte
50,1-75 % = 13 Punkte
75,1-95 % =17 Punkte
95,1-100 % = 20 Punkte
Wiesen und Mähweiden auf trockenen Standorten. Insbesondere Flächen mit vielen Blütenpflanzen, etwa auf mageren bis mittleren Standorten.
Was genau ist mit „Bodenheu“ gemeint?
Als Bodenheu gilt Heu, das direkt auf der Fläche getrocknet wird. Heu, das stattdessen in separaten Trocknungsanlagen getrocknet wird, ist kein Bodenheu. Für Betriebe, die ihr Heu nicht in Trocknungsanlagen, sondern auf der Fläche trocknen, kann der Anteil an Bodenheu auch folgendermaßen bestimmt und im Biodiversitäts-Rechner eingetragen werden:
Anteil Bodenheu = Gesamter geschnittener Aufwuchs - Anteil Silage