Bewertet wird die Haltung von Tieren seltener Haustierrassen, die in einem Herdbuch/Zuchtbuch eines Zuchtverbandes eingetragen sind. So kann die Abstammung der Tiere nachgewiesen werden. Angerechnet werden Rassen, welche in der Roten Liste der Nutztierrassen der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) in den Kategorien I bis IV aufgeführt sind (siehe wichtige Dokumente und Anleitungen).
Für folgende Arten gelten Mindestbestände mit einer Mindestanzahl an männlichen und weiblichen Tieren (Die Anzahl männlicher Tiere ist zuerst genannt, die Anzahl der weiblichen Tiere als zweites): Rinder (0, 3), Schweine (0, 2), Pferde (0, 2), Esel (0, 2), Schafe (0, 8), Ziegen (0, 5), Hühner (1, 4), Enten/Gänse/Tauben (1, 1), Puten (1, 2) und Kaninchen (1, 2). Bei Bienen müssen mindestens drei Völker gehalten werden. Die Bewertung erfolgt gemessen an der Anzahl der Rassen.
Je Rasse 10 Punkte. Die Summe der Punkte aus den Maßnahmen GB9.1, GB9.2 und GB9.3 sind insgesamt auf 30 begrenzt.
Erhalt der Vielfalt der Nutztierrassen