G1 - Anbau von Gründüngung mit langer Standdauer

Definition

Gemüsebau oder Ackerflächen, auf denen Gründüngungen oder andere Zwischenfrüchte angebaut werden und die für eine Mindeststanddauer auf der Fläche verbleiben. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten die Mindeststanddauer zu erreichen: Entweder wird der Aufwuchs stehen gelassen, bis die Gründüngung die Hauptblüte erreicht. Alternativ kann auch eine pauschale Standdauer von mindestens zwölf Wochen in der Zeit zwischen März und Oktober angerechnet werden. Bei Gründüngungen, welche über den Winter stehen bleiben (Winterzwischenfrüchte) gilt, dass sie nicht vor dem 15. März umgebrochen werden dürfen. Diese Maßnahme gilt für Gründüngungsflächen und Grünbrachen, Kleegras, Leguminosengemenge und Getreide, welches nicht gedroschen wird, sondern als Gründüngung beziehungsweise Mulch dienen. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur im Biodiversitäts-Rechner angegebenen Gründüngungsfläche.


Bepunktung

0,3 Punkte je 1 % Gründüngungsfläche.


Geeignete Standorte

Gesamte Gemüsebaufläche


Wem nützt es?
  • Rückzugsraum und Nahrung für Niederwild und Vögel
  • Nahrung für Insekten bei blühender Gründdüngung

Tipps und Umsetzungsideen

Häufige Fragen

Wichtige Dokumente und Anleitungen