Bewertet werden angesäte und selbstbegrünte mehrjährige Blühstreifen in der Fahrgassenmitte. Es müssen mindestens zehn verschiedene Blühpflanzenarten in der Mischung enthalten sein bzw. auf selbstbegrünten Flächen wachsen. Der Streifen muss mind. 0,4 m breit sein mind. bis zum 15. März des übernächsten Jahres erhalten bleiben. Falls eine Pflege erfolgt, dann ab dem Einsetzen der Hauptblüte alternierend, sodass in jeder zweiten Gasse die Hauptblüte zwischen Mai und August erreicht wird. Bei Steinobst gilt, dass ab dem Einsetzen eines Befallsrisikos durch die Kirschessigfliege bis zur Ernte beliebig häufig gepflegt werden darf. Nach der Ernte muss der Streifen aber wieder die Hauptblüte erreichen. Ein entsprechendes Pflegegerät muss nachweisbar sein. Bei einer höheren Anzahl von Blühpflanzen und bei Einsatz von Regiosaat kann die die Maßnahme ggf. O4 zugeordnet werden. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Obstbaufläche.
0,6 Punkte je 1 % der Obstbaufläche.
Gesamte Obstbaufläche
Hinweise zur Pflege:
Mögliche Saatgutmischungen:
Für die Einsaat des Blühstreifens:
In Altanlagen: Mindestens 2 mal fräsen, Einsaat mit Sämaschine oder per Hand, anwalzen. Bei Ansaaten in eine Neuanlage fallen keine zusätzlichen Maschinenkosten an.
Weitere Informationen: https://biodiv-oekoobstbau.de/wp-content/uploads/2023/01/steckbrief-s12.pdf