Bewertet wird die Haltung von männlichen Zuchttieren seltener Haustierrassen, die in einem Herdbuch/Zuchtbuch eines Zuchtverbandes eingetragen sind. So kann die Abstammung der Tiere nachgewiesen werden. Angerechnet werden Rassen, welche in der Roten Liste der Nutztierrassen der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) in den Kategorien I bis IV aufgeführt sind (siehe wichtige Dokumente und Anleitungen).
Bei Rindern, Schweinen, Pferden, Eseln, Schafen und Ziegen muss mindestens ein männliches Zuchttier gehalten werden. Bei den übrigen Tierarten müssen es mindestens zwei sein. Die Bewertung erfolgt gemessen an der Anzahl der Rassen.
Je Rasse 5 Punkte. Die Summe der Punkte aus den Maßnahmen GB9.1, GB9.2 und GB9.3 sind insgesamt auf 30 begrenzt.
Erhalt der Vielfalt der Nutztierrassen