Für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren wird auf der gleichen Fläche nicht mit Gülle gedüngt. Danach ist ein Wechsel der Fläche möglich. Eine Düngung mit Festmist und Jauche ist erlaubt. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Grünlandfläche.
0,2 Punkte je 1 % Grünlandfläche.
Gesamtes Grünland